Datenschutzerklärung des Fördervereins der Maria Montessori Grundschule Weilimdorf Hausen e.V.
Präambel
Der Förderverein der Maria-Montessori-Grundschule e.V. verarbeitet zum Zwecke der Mitgliederverwendung personenbezogene Daten im Rahmen der Vereinsverwaltung sowie Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu
gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzerklärung.
§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern und sonstigen Aktivitäten in einem
Dateisystem. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Jede Kategorie von
betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erfasst.
1. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Beginn der Mitgliedschaft, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail- Adressen.
2. Zum Zwecke der Außendarstellung können Fotos der Mitglieder/von Veranstaltungen auf der Vereinswebseite veröffentlicht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit a) DS-GVO. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
§ 3 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 4 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Vorstandsmitgliedern insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 5 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der
im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E- Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§ 6 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu
verpflichten.
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§ 7 Datenschutzbeauftragter
Da im Verein in der Regel weniger als 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten
beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
§ 8 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
Der Verein unterhält keinen eigenen Internetauftritt, sondern ist über die Homepage der Maria- Montessori-Grundschule Weilimdorf/ Hausen im Netz. Verantwortlich für den gesamten Internetauftritt ist der Betreiber der Website gemäß Impressum.
§ 9 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und dieser Erklärung
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder – Weitergabe ist untersagt.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Datenschutzerklärung wurde durch die Vorstände am 28.01.2023 beschlossen und tritt am 01.03.2023 in Kraft. Sie wird auf der Homepage der Maria-Montessori-Grundschule zum Download
bereit bestellt.
Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Beschwerde kann online unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/
eingereicht werden.
Unsere Vision
Es gibt eine einfache Wahrheit: Wenn Sie an das glauben, was Sie tun, können Sie Großes erreichen. Das ist der Grund, warum Ihnen bei der Erreichung Ihres Zieles helfen möchten.
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